A.___ habe im Auftrag der Gemeinde X.___ bis im Jahr 2020 fixe Fahrdienste übernehmen können. Die in X.___ angemieteten Räumlichkeiten hätten ihm lediglich dazu gedient, benötigte Ruhezeiten für sein mehrere Jahre in X.___ betriebenes Taxiunternehmen N.___ zeitsparend ohne zusätzlichen Reiseaufwand absolvieren zu können und seien nicht geeignet gewesen, um sich entsprechend anmelden zu können, weil sie beim Einwohneramt gar nicht als Wohnraum registriert seien (lediglich ein Raum mit Bad, aber ohne Küche, als Büro oder Bastelraum nutzbar). Er habe sich auch nie in X.___ anmelden wollen.