2. 2.1 Strittig ist zwischen den Parteien vorliegend, welche politische Gemeinde (Y.___ oder X.___) für die sozialhilferechtliche Unterstützung von A.___ (der mittlerweile verstorben ist) örtlich zuständig ist. Beide erachten die jeweils andere Gemeinde als massgeblichen Unterstützungswohnsitz.