H. Mit Eingabe vom 13. Oktober 2021 erhob die politische Gemeinde X.___, vertreten durch das Sozialamt X.___, beim Departement des Innern Beschwerde gegen den Einspracheentscheid vom 13. September 2021. Sie beantragte, unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der politischen Gemeinde Y.___, die Aufhebung des Einspracheentscheids. Es sei festzustellen, dass Y.___ Unterstützungswohnsitz von A.___ sei. I. Mit Vernehmlassung vom 29. Oktober 2021 ersuchte das Sozialamt Y.___, seinen Einspracheentscheid vom 13. September 2021 zu schützen und X.___ als Unterstützungswohnsitz von A.___ festzustellen.