Hinzu kommen pauschale Barauslagen von 4 Prozent des ungekürzten Honorars (Fr. 14.–), hingegen keine Mehrwertsteuer. Nach dem Gesagten hat der Staat den Rechtsvertreter der Rekurrenten ergänzend zur Entschädigung gemäss Zwischenentscheid vom 21. Oktober 2021 mit insgesamt Fr. 294.– (einschliesslich Barauslagen, ohne Mehrwertsteuer) zu entschädigen. Seite 16/17 Entscheid