Seite 12/17 Rückerstattung oder Direktüberweisung an den Vermieter von Fr. 3'120.– verlangt. Gestützt auf die im vorliegenden Verfahren gewonnenen Erkenntnisse wird die Leistungseinstellung nach erfolgtem Fallabschluss (vgl. vi-act: 14) im Grundsatz bestätigt (Ziff. I.4.3.4 der Erw.). Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass sich die Rekurrenten umgehend wieder anmelden bzw. einem Antrag auf Wieder- (bzw. Weiter-)ausrichtung stellen. Ferner wurde die Rückerstattung der beiden Monatsmieten unabhängig von einer Wiederanmeldung verfügt. Diese beiden Punkte sind daher nachfolgend ebenfalls zu prüfen.