talle nicht völlig unwahrscheinlich. Dies bedeutet, dass der tatsächliche Wert der bezogenen Metalle sich als deutlich geringer als der von der Vorinstanz sowie in der Auftragsbestätigung festgehaltene Betrag von Fr. 24'000.– erweisen könnte, wobei es aufgrund der tagesaktuellen Kurse unmöglich sein dürfte, nachträglich einen exakten Wert der damals bezogenen Metalle festzustellen. Nach wie vor besteht zudem eine Differenz hinsichtlich der vom Rekurrenten