4.3.3 Der Rechtsvertreter macht in der Rekursergänzung geltend, dass die vom Rekurrenten bezogenen Metalle verkauft wurden. Gestützt auf zwei mit der Rekursergänzung eingereichte Kassen-Gutschriften der F.___ AG vom 14./15. Juni 2021 (act. 8, Beilage 4) – wobei nicht geltend gemacht wurde, dass diese den Rekurrenten nicht bereits im vorinstanzlichen Verfahren vorlagen – stellte sich im Rahmen einer telefonischen Abklärung bei der F.___ AG heraus, dass die aufgeführten Metalle «ECU-blank» (Kupfer) und «Messing-alt» gemäss Kassen-Gutschriften vom Rekurrenten verkauft worden waren. Ferner, dass es sich bei den Preisen jeweils um Tageskurse handelt, die stark schwanken (act. 18).