Seite 9/17 somit um rund 660 kg Kupfer sowie 80 kg Messing. Ferner hat der Rekurrent den Betrag von Fr. 24'000.– unterschriftlich bestätigt, sowie, dass das Material des erwähnten Auftrags am 18. Juni 2021 bezahlt werde. Der Rekurrent selbst gab sich zudem gegenüber der Firma E.___ AG als Metallkünstler aus (viact. 3). In diesem Zusammenhang ist zwar nicht ersichtlich, weshalb er – wie vom Rechtsvertreter geltend gemacht – für einen einmaligen Bezug von Metallverschnitten Visitenkarten mit der Bezeichnung Metallkünstler erstellen bzw. erstellen lassen sollte.