Seite 7/17 eines Anspruchs und des konkreten Umfangs auf Unterstützung notwendig sind. Nur bei einer Erfüllung der Auskunfts- und Meldepflicht ist der Sozialdienst in der Lage, die Situation zu prüfen, den Unterstützungsanspruch einer Person festzustellen und einen zielgerichteten Hilfsplan zu entwickeln (vgl. SKOS-RL A.4.1 Erläuterungen c).