Veränderungen in den finanziellen und persönlichen Verhältnissen müssen unverzüglich und unaufgefordert gemeldet werden und die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben muss schriftlich bestätigt werden (vgl. SKOS-RL A.4.1 Abs. 6 und 7). Unterstützte Personen müssen dem Sozialdienst umfassend Auskunft geben über ihre persönliche und finanzielle Situation. Die Auskunfts- und Meldepflicht erstreckt sich auf sämtliche Informationen und Unterlagen, die zur Feststellung