Diese Auskunfts- und Meldepflicht bezieht sich unter anderem auf: a. Einkommens- und Vermögensverhältnisse, b. Grösse und Zusammensetzung der Haushaltsgemeinschaft, c. Familienverhältnisse, d. Verpflichtungen der materiellen Grundsicherung (z.B. Mietvertrag oder Krankenkassenpolice) und e. Informationen zur Gesundheit (vgl. SKOS- RL A.4.1 Abs. 5 sowie SKOS-RL A.4.1 Erläuterungen c). Veränderungen in den finanziellen und persönlichen Verhältnissen müssen unverzüglich und unaufgefordert gemeldet werden und die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben muss schriftlich bestätigt werden (vgl. SKOS-RL A.4.1 Abs. 6 und 7).