Soweit es für die Beurteilung und Bemessung der Sozialhilfe erforderlich ist, hat die hilfesuchende Person in Bezug auf ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse Auskunft zu erteilen und ihre Angaben zu belegen. Diese Auskunfts- und Meldepflicht bezieht sich unter anderem auf: a. Einkommens- und Vermögensverhältnisse, b. Grösse und Zusammensetzung der Haushaltsgemeinschaft, c. Familienverhältnisse, d. Verpflichtungen der materiellen Grundsicherung (z.B. Mietvertrag oder Krankenkassenpolice) und e. Informationen zur Gesundheit (vgl. SKOS- RL A.4.1 Abs. 5 sowie SKOS-RL A.4.1 Erläuterungen c).