Der tatsächliche Marktpreis von Kupfer belaufe sich auf rund Fr. 7.50 und von Messing auf Fr. 4.50, wobei es sich vorliegend um Altmetall handle. Auf die in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Mengen ergäbe dies einen Rechnungsbetrag von höchstens Fr. 2'760.– (320 kg à Fr. 7.50 plus 80 kg à Fr. 4.50). Es liege somit auf der Hand, dass die Firma E.___ AG in der Auftragsbestätigung den Preis für ein Kilo mit dem Preis für eine Tonne je des Materials verwechselt habe. Für den fraglichen Betrag hätte der Rekurrent 3.2 t Kupfer und 800 Kilo Messing beziehen müssen. Dies behaupte weder die Firma E.___ AG noch die Vorinstanz und sei auch nicht erwiesen.