3.2 Der Rechtsvertreter der Rekurrenten macht demgegenüber geltend, die in der Auftragsbestätigung der Firma E.___ AG aufgeführte Summe sei falsch. Die Auftragsbestätigung halte ausdrücklich fest, dass ca. 320 kg Kupfer und rund 80 kg Messing ausgeliefert worden seien. Dabei habe es sich um Altmetall, d.h. um Verschnitte gehandelt. Bei einer Liefermenge von insgesamt 420 kg würde bei einem gesamten Rechnungsbetrag von Fr. 24'000.– ein Kilopreis von Fr. 57.15 resultieren. Der tatsächliche Marktpreis von Kupfer belaufe sich auf rund Fr. 7.50 und von Messing auf Fr. 4.50, wobei es sich vorliegend um Altmetall handle.