H. Das Departement des Innern gab den Rekurrenten in der Folge Gelegenheit, sich im Rahmen einer Replik zu den einzelnen Vorbringen des Sozialamtes zu äussern und die entsprechenden Beweismittel zukommen zu lassen. Trotz Gewährung einer Nachfrist für die Einreichung der Replik unter Androhung, dass ansonsten aufgrund der Akten entschieden werde, liessen sich die Rekurrenten auch innert der Nachfrist und bis jetzt nicht vernehmen. I. Auf weitere Begebenheiten und Ausführungen der Beteiligten wird, soweit nötig, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. Seite 3/17 Erwägungen