F. Das Departement des Innern trat mit Zwischenentscheid vom 21. Oktober 2021 auf das Gesuch von A.___ und B.___ um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Rekurses gegen die Verfügung des Sozialamtes vom 26. Juli 2021 betreffend Kürzung von Sozialhilfeleistungen nicht ein. Die aufschiebende Wirkung des Rekurses gegen die Verfügung des Sozialamtes vom 26. Juli 2021 betreffend Einstellung von Sozialhilfeleistungen stellte das Departement des Innern wieder her und entzog einer allfälligen Beschwerde gegen diesen Entscheid die aufschiebende Wirkung.