3.2.1 Die Abstimmungsfrage ist – insbesondere zusammen mit dem Gutachten gelesen – verständlich. Es kann nachvollzogen werden, was die Absicht ist – nämlich einen jährlichen Beitrag von Fr. 600'000.– an den Betrieb der Zürichsee Schifffahrtsgesellschaft zu leisten und dies ab dem Jahr 2022. Es wird hinreichend klar ersichtlich, dass es sich um eine während mindestens zehn Jahren wiederkehrende neue Ausgabe im Sinn von Art. 22 Abs. 3 Bst. d GG i.V.m. Ziff. 3.2 Anhang 2 zur Gemeindeordnung handeln muss, was nichts anderes bedeutet, dass während unbestimmter Zeit ein jährlicher Betrag von Fr. 600'000.– anfällt bzw. ein Kredit dafür gesprochen werden soll.