Über diesen – nicht aber über einen höheren – Betrag könne der Stadtrat nun einen Vertrag mit der ZVV abschliessen. Betreffend die Rüge, es sei der falsche Vertragspartner angeführt, wendet die Vorinstanz ein, auch hier seien die Abstimmungsfrage sowie die -erläuterungen klar und eindeutig. Mit dem beantragten Kredit soll ein attraktives Angebot von Schifffahrten ab und nach Rapperswil sichergestellt werden. Die Stadt habe sich, wie in der Abstimmungsbotschaft erwähnt, an einem gemeinsamen Projekt der Seegemeinden ausserhalb des Kantons Zürich beteiligt. Der Beitrag komme schliesslich der Zürichsee Schifffahrtsgesellschaft zugute.