Der einzige unklare Punkt sei der Verweis auf neue einmalige Ausgaben in der Höhe von mehr als Fr. 500'000.– je Fall, welche der Bürgerschaft unterbreitet werden müssten. Aber auch wiederkehrende Ausgaben von mehr als Fr. 300'000.– seien der Bürgerschaft zu unterbreiten, was hier geschehen sei. Die Ausführungen auf Seite 17 der Abstimmungsbotschaft seien zwar ein unzutreffender Verweis aber die Abstimmungsfrage sei dennoch dem tatsäch-