2.2 Die Vorinstanz hält dem entgegen, die Abstimmungsfrage bzw. das zugehörige Gutachten sei keineswegs unklar. Die Abstimmungsfrage sowie das Gutachten seien klar und unmissverständlich formuliert. Die Präposition «ab» in der Abstimmungsfrage bedeute im allgemeinen Verständnis und Sprachgebrauch nichts anderes, als eine wiederkehrende Ausgabe, welche im Jahr 2022 starte. Die Abstimmungsbotschaft spreche ebenfalls immer von einer wiederkehrenden Ausgabe. Eine wiederkehrende Aufgabe müsse zudem nicht befristet sein, wenn sie korrekt kreditiert sei. Anhang 2 der Gemeindeordnung spreche daher von «einer während mindestens zehn Jahren wiederkehrenden» Ausgabe.