Seite 4/9 2. 2.1 Der Beschwerdeführer rügt hauptsächlich, die Abstimmungsfrage sei unklar. Deshalb sei Art. 34 BV verletzt. Bei der Fragestellung («Wollen Sie dem Kredit für die ungedeckten Kosten der neuen Vereinbarung mit der Zürichsee Schifffahrtsgesellschaft ab 2022 von Fr. 600'000.– zustimmen?») sei nicht klar, ob es sich um eine einmalige oder eine wiederkehrende Ausgabe handle. Falls es sich um eine wiederkehrende Ausgabe handle, stelle sich zudem die Frage, ob der Betrag von Fr. 600'000.– jährlich zu entrichten sei oder ob es sich um einen voraussichtlich geschätzten Gesamtbetrag handle.