1.4 Entgegen den Vorbringen der Vorinstanz, die Beschwerde sei verspätet, da der Beschwerdeführer bereits am 8. April 2021 über den Medienverteiler davon Kenntnis erhalten habe, dass am 9. Mai 2021 über einen Kredit für die Zürichsee Schifffahrtsgesellschaft abgestimmt werde, ist die Beschwerdeerhebung mit Eingabe vom 3. Mai 2021 rechtzeitig erfolgt: Die gerügten Mängel in den Abstimmungsunterlagen konnten erst nach Erhalt ebendieser erkannt werden. Demgemäss ist auf die Abstimmungsbeschwerde einzutreten.