Seite 2/9 H. Mit Eingabe vom 22. Dezember 2021 äusserte sich der Stadtrat Rapperswil-Jona ein weiteres Mal. Mit Verweis auf einen Verwaltungsgerichtsentscheid vom 16. November 2021 (B 2021/133) brachte er vor, A.___ habe die Frist für die Einreichung der Beschwerde verpasst. Dazu liess sich A.___ mit Schreiben vom 7. Januar 2022 vernehmen. Er machte geltend, die Mängel seien erst mit der Zustellung der Abstimmungsunterlagen bekannt geworden. Die Frist sei damit eingehalten.