D. Mit Vernehmlassung vom 5. Juli 2021 beantragte der Stadtrat Rapperswil-Jona die Abstimmungsbeschwerde abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten von A.___. Begründend führte er im Wesentlichen aus, dass die Abstimmungsfrage sowie der zugehörige Text klar und unmissverständlich formuliert sei. E. Mit Replik vom 26. August 2021 hält A.___ an seinen Anträgen fest und bekräftigt seine Rügen betreffend unklarer Abstimmungsfrage. F. Am 27. September 2021 reichte der Stadtrat Rapperswil-Jona eine Duplik ein und nahm – unter Festhalten an seinen Anträgen – zu den Ausführungen von A.___ in der Replik Stellung.