Das im Antrag formulierte (Neben)Begehren, «es soll eine neue Vorlage ausgearbeitet werden und diese erst zur Abstimmung gebracht werden, wenn vorgängig an Informa- tions-, Vor- oder Bürgerversammlungen darüber ausgiebige Diskussionen stattgefunden haben», ist damit gegenstandslos geworden. Zu gegebenem Zeitpunkt – sollte das Projekt dannzumal ausgearbeitet sein und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt werden können – macht eine Informationsveranstaltung im Vorfeld einer Bürgerversammlung unter den gegebenen Umständen und unter Berücksichtigung der vorliegenden Vorgeschichte mit Sicherheit Sinn.