Seite 6/8 nis ist die Abstimmungsbeschwerde insofern gutzuheissen, als dass die Abstimmung über Traktandum 3 aufgehoben wird. Das im Antrag formulierte (Neben)Begehren, «es soll eine neue Vorlage ausgearbeitet werden und diese erst zur Abstimmung gebracht werden, wenn vorgängig an Informa- tions-, Vor- oder Bürgerversammlungen darüber ausgiebige Diskussionen stattgefunden haben», ist damit gegenstandslos geworden.