Seite 5/8 übertragbarkeit der Ratskompetenz bewirkt, dass kein anderes Organ, insbesondere nicht die Bürgerschaft, über Mitsprache- oder Weisungsbefugnisse im Bereich der allgemeinen Kommunalplanung verfügt (H.-R. ARTA, DIE ZU- STÄNDIGKEITSORDNUNG NACH DEM ST.GALLISCHEN GEMEINDEGESETZ IN DER POLITISCHEN GEMEINDE MIT BÜRGERVERSAMMLUNG, DISS. ST.GALLEN 1990, S. 200 FF.). Für die vorliegende Abstimmung über das umstrittene Traktandum 3 bedeutet dies, dass die Bürgerschaft über etwas abgestimmt hat, das nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fällt und es sich somit um eine unzulässige Delegation handelt.