Seite 4/8 3. 3.1 Mit der Abstimmungsbeschwerde wegen Rechtswidrigkeit werden Rechtsverletzungen geltend gemacht. Der Begriff der Rechtsverletzungen ist dabei weit zu fassen. Er umfasst alle massgeblichen Rechtsbereiche, insbesondere das Bundesrecht, das kantonale Recht, wie auch das Gemeinderecht (vgl. CAVELTI / VĂ–GELI, VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT IM KANTON ST.GALLEN, 2. AUFL., ST.GALLEN 2003, RZ. 577 F. UND RZ. 650 FF.).