2.5 Die Bürgerschaftsbeschlüsse datieren vom 11. April 2021. Mit Eingabe vom 21. April 2021 ist die 14-tägige Frist seit Annahme des angefochtenen Beschlusses für die Erhebung einer Abstimmungsbeschwerde wegen Rechtswidrigkeit (Art. 163 Abs. 2 GG) eingehalten. Die Bürgerschaftsbeschlüsse vom 11. April 2021 sind taugliche Anfechtungsobjekte für die Abstimmungsbeschwerde nach Art. 163 Abs. 1 GG. Demgemäss ist auf die Abstimmungsbeschwerde wegen Rechtswidrigkeit einzutreten.