2.3 Die Abstimmungsbeschwerde wird von der IG ZUEKUNFT, vertreten durch A.___, erhoben. Zudem haben für die IG ZUEKUNFT weitere zehn in Benken wohnhafte Beteiligte, unterzeichnet. Ob die Gruppierung «IG ZUE- KUNFT» beschwerdeberechtigt ist, kann vorliegend offenbleiben. A.___ (nachfolgend Beschwerdeführer) ist in Benken unbestrittenermassen stimmberechtigt, womit er die Legitimationsvoraussetzungen sowohl von Art. 163 GG als auch von Art. 164 GG erfüllt.