C. Der vom Departement des Innern am 26. April 2021 erhobene Kostenvorschuss von Fr. 2'000.– wurde am 6. Mai 2021 fristgerecht bezahlt. D. Mit Vernehmlassung vom 1. Juni 2021 beantragte der Gemeinderat Benken, die Abstimmungsbeschwerde vom 21. April 2021 sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. E. Mit Replik vom 8. Juni 2021 nahm die IG ZUEKUNFT Stellung zur Vernehmlassung des Gemeinderates Benken. F. Mit Auszug aus dem Protokoll der Sitzung vom 15. Juni 2021 (Eingang: 24. Juni 2021) teilt der Gemeinderat mit, dass er auf eine weitere Stellungnahme verzichte.