erst nach Eintritt der Rechtskraft der Rückerstattungsverfügung zulässig, was vorliegend noch nicht der Fall ist. Unter Vorbehalt der Rechtskraft dieses Entscheids ist auf die Verpflichtung der politischen Gemeinde X.___ zur Nachzahlung des bereits verrechneten Betrags von insgesamt Fr. 1'758.60 zu verzichten. Die noch bestehende Rückerstattungsforderung reduziert sich zusätzlich um diesen Betrag (Ziff. 4.4 der Erw.). Ziff. 1 des Rekursentscheids der Vorinstanz sowie die Verfügung des Sozialamtes vom 11. Juni 2020 werden aufgehoben.