Seite 18/22 bestätigt wird, ist – unter Vorbehalt der Rechtskraft dieses Entscheids – auf die Verpflichtung der politischen Gemeinde X.___ zur Nachzahlung des verrechneten Betrags (6 Monate à Fr. 293.10; insgesamt Fr. 1'758.60) zu verzichten. Die bestehende Rückerstattungsforderung reduziert sich zusätzlich um diesen Betrag. 4.5 Gestützt auf Ziff. 3.7 sowie 4.3 und 4.4 der Erwägungen sind Ziff. 1 des Rekursentscheids der Vorinstanz sowie die zugrundeliegende Verfügung des Sozialamtes aufzuheben und die politische Gemeinde hat neu zu befinden.