4. 4.1 Das Sozialamt (bestätigt durch die Vorinstanz) will die Rückerstattungsforderung zwecks Tilgung der Schuld in monatlichen Raten von 293.10 (30 Prozent des im Jahr 2020 gemäss KOS-Praxishilfe massgebenden Seite 17/22 Grundbedarfs von Fr. 977.–) verrechnen (vgl. Ziff. 2 des Verfügungsdispositivs).