3.6.3 Nebst den Wohnkosten sind die mietrechtlich anerkannten Nebenkosten ebenfalls zu übernehmen. Bei Mietverhältnissen sind nur die vertraglich vereinbarten Nebenkosten zu übernehmen, die rechtlich zulässig sind. Kosten für Heizung und Warmwasser sind nach effektivem Aufwand zu vergüten, sofern sie nicht über die Nebenkosten abgerechnet werden (vgl. Kap. B.3 der SKOS-Richtlinien).