Die Rekurrentin hat das Sozialamt offenbar auch nicht unter Darlegung von besonderen Gründen darum ersucht. Ihrer Begründung in der Rekurseingabe, die Übernahme der Zusatzversicherung sei im Interesse des Sozialamtes, weil die Versicherung für Kosten wie insbesondere den Aufenthalt in der Klinik D.___ aufkomme, welche ohne diese Versicherung letztlich vom Sozialamt bezahlt werden müssten, kann nicht gefolgt werden.