3.4.3 Bei den Akten befinden sich keine Versicherungsausweise der Krankenkasse. Die Art der Zusatzversicherung(en) der Rekurrentin ist daher nicht bekannt. Aus den Akten (vgl. act. 1/30, act. 1/19) lässt sich allerdings vermuten, dass sie eine (Halb-)Privatversicherung abgeschlossen hat. Es besteht – wie erwähnt – kein Rechtsanspruch auf die Übernahme von Prämien für die Zusatzversicherung. Die Rekurrentin hat das Sozialamt offenbar auch nicht unter Darlegung von besonderen Gründen darum ersucht.