Seite 14/22 Bedarf zu bezahlen gewesen. Seit Mai 2019 (und bis zum Umzug in die neue, um Fr. 100.– zu teure Wohnung) standen der Rekurrentin aus dem Grundbedarf monatlich nochmals Fr. 370.– weniger zur Verfügung (nachdem sie seit Beginn der Unterstützung bereits die Zusatzversicherung von Fr. 179.10 aus dem Grundbedarf finanzierte; vgl. vi-act. 12), weil das Sozialamt gestützt auf ihre Verfügung nur noch die Mietkosten gemäss gemeindeeigenen Mietzinsrichtlinien übernahmen.