_ (act. 1/21). Aus den eingereichten Arbeitsunfähigkeitszeugnissen (act. 1/5 sowie vi-act. 15), lässt sich unmittelbar nichts bezüglich angefallener Fahrtkosten schliessen. Die eigenhändige Aufstellung der Rekurrentin hinsichtlich wahrgenommener Termine (act. 1/18) stimmt teilweise mit Termineinladungen der Klinik C.___ überein (act. 1/19, 1/20). Abrechnungen der Krankenkasse hinsichtlich Arztterminen befinden sich keine bei den eingereichten Vorakten.