3.4.2 Aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation sind der Rekurrentin offensichtlich ausserordentliche Fahrtkosten mit dem Auto und/oder öffentlichen Verkehr (u.a. nach Zürich und Uznach) im Zusammenhang mit zahlreichen eigenen medizinisch erforderlichen Arztbesuchen und Therapien (u.a. Physiotherapie, Chiropraktiker) angefallen. Sie macht einen Betrag von Fr. 703.80 geltend. Belegt sind allein für den Zeitraum zwischen 27. August 2019 und 30. Januar 2020 13 Termine beim Chiropraktiker in der Klinik C.___ in Z.___ (act. 1/21).