Die Prämien für Zusatzversicherungen sind lediglich in Ausnahmefällen als situationsbedingte Leistung (besonderer Lebensunterhalt) zu berücksichtigen (vgl. W IZENT, SOZIALHILFE- RECHT, RZ. 513). Bei Mehraufwendungen für Spital-, Arzt- oder Therapiebesuche sind gemäss KOS-Praxishilfe die effektiven Bahn- und/oder Buskosten (Basis SBB-Halbtaxabonnement), welches im Grundbedarf enthalten ist, zu übernehmen. Wenn immer möglich sollen ortsansässige oder naheliegende Spitäler, Ärzte oder Therapeuten konsultiert werden (vgl. KOS-Praxishilfe zu Kap. C.1.4 der SKOS-Richtlinien).