Im Bereich der Gesundheitsversorgung gibt es Leistungen und Kosten, welche über die medizinische Grundversorgung gemäss KVG hinausgehen, jedoch im konkreten Einzelfall sinnvoll, nutzbringend und ausgewiesen sind. Die Prämien und Kosten, die über die medizinische Grundversorgung hinausgehen, können in begründeten Fällen übernommen werden. So z.B. für Alternativmedizin, Krankentaggeldversicherungen und Zahnversicherungen für Kinder (Kap. C.1.4 der SKOS-Richtlinien). Die Prämien für Zusatzversicherungen sind lediglich in Ausnahmefällen als situationsbedingte Leistung (besonderer Lebensunterhalt) zu berücksichtigen (vgl. W IZENT, SOZIALHILFE- RECHT, RZ.