Die Sozialhilfe ist eine sogenannte bedarfsorientierte Leistung, welche für eine gegenwärtige Notlage ausgerichtet wird. Für bereits überwundene Notsituationen kann im Regelfall keine wirtschaftliche Unterstützung nachgefordert werden (vgl. Urteil des Bundesgerichtes 8C_804/2012 vom 21. Juni 2013 E. 3.2.1 mit Hinweisen). Die Bezugnahme auf eine konkrete und aktuelle Notlage schliesst u.a. aus, dass – mit wenigen Ausnahmen – Schulden übernommen werden oder rückwirkend Sozialhilfe erstattet wird, auch wenn ein Anspruch