3.2.3 Mit dem Anmeldeformular Sozialhilfe hatte die Rekurrentin auch eine Erklärung hinsichtlich Kenntnis ihrer Pflichten (u.a. Auskunftspflicht sowie Meldepflicht) unterzeichnet (vgl. Beilage zu vi-act. 1). In der Leistungsverfügung vom 22. Januar 2019 hielt das Sozialamt unter Verweis auf Art. 16