Es geht insbesondere um die unaufgeforderte Meldung unterstützungsrelevanter Informationen (insbesondere Einkommen, Vermögen, Familien- und Haushaltsverhältnisse sowie Gesundheitszustand der unterstützten Person). Daher müssen die bedürftigen Personen über für die Sozialhilfe rechtserhebliche Ereignisse Auskunft geben, sachdienliche Belege einreichen und allfällige Änderungen unaufgefordert und innert nützlicher Frist melden (vgl. W IZENT, SOZIALHILFERECHT, RZ. 775 FF.).