BASEL 2014, S. 540). Die Auskunfts- und Meldepflicht verpflichtet die bedürftige Person im Sinn einer «Dauerverpflichtung» über das gesamte Unterstützungsverhältnis hinweg, bei der Ermittlung des rechtserheblichen Sachverhalts mitzuwirken. Es geht insbesondere um die unaufgeforderte Meldung unterstützungsrelevanter Informationen (insbesondere Einkommen, Vermögen, Familien- und Haushaltsverhältnisse sowie Gesundheitszustand der unterstützten Person).