Für andere bestehe grundsätzlich kein Anspruch auf Übernahme durch die Sozialhilfe (z.B. Kosten im Zusammenhang mit dem Auto oder Prämien für Zusatzversicherung) oder sie müssten jeweils im Voraus geltend gemacht werden, damit das Sozialamt sie allenfalls für die Zukunft übernehmen könne. Für sämtliche im Zusammenhang mit ihren Eltern angefallenen oder anfallenden Auslagen sei die Gemeinde X.___ auch für die subsidiäre Kostentragung örtlich nicht zuständig.