HALLER / UHLMANN, ALLGEMEINES VERWALTUNGSRECHT, 8. AUFL., ZÜRICH 2020, RZ. 1068; J. STADELWIESER, DIE ERÖFFNUNG VON VERFÜGUNGEN, UNTER BE- SONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DES EIDGENÖSSISCHEN UND DES ST.GALLISCHEN RECHTS, DISS. ST.GALLEN 1994, S. 56). 1.3.3 Im vorliegenden Fall ist davon auszugehen, dass es sich bei der fehlenden Unterschrift des Gemeindepräsidenten auf dem der Vertreterin der