G. Aufgrund eines Telefongesprächs mit anschliessendem E-Mail- Verkehr zwischen der sachbearbeitenden Juristin des Departementes des Innern und dem Gemeinderatsschreiber von X.___ bestätigte der Gemeinderat X.___ mit Schreiben vom 9. Dezember 2020, dass er für das vorliegende Rekursverfahren das Sozialamt angewiesen habe, die Verrechnung auf unbestimmte Zeit aufzuschieben. In der Folge wurde ab Januar 2021 kein Verrechnungsbetrag mehr abgezogen.