Seite 4/22 rung verbunden sei. Ferner habe sie Fahrtkosten im Zusammenhang mit eigenen Arztbesuchen / Physiotherapie gehabt, welche gemäss SKOS-Richtli- nien von der Sozialbehörde zu übernehmen seien. Ausserdem rügte sie das Vorgehen des Sozialamtes im Zusammenhang mit dem überteuerten Wohnungsmietzins / Umzug in eine billigere Wohnung, die Nichtübernahme der Kosten für die Zusatzversicherung der Krankenkasse sowie die Zulässigkeit der vorgenommenen Verrechnung der Rückforderung mit laufenden Leistungen.